Motorschaden – Wann die Vollkasko zahlt

Wer einen PKW sein eigen nennt, der weiß, dass Reparaturen schnell ins Geld gehen können. Eine Vollkaskoversicherung kann Abhilfe schaffen und den PKW-Besitzer bei einem Unfall finanziell entlasten. Wenn es um die Regulierung eines Schadens geht, gelten bestimmte Vorgaben. Im Falle eines Motorschadens z. B. kommt es darauf an, wie der Schaden entstanden ist.

Motorschaden als Betriebsschaden

Ein Betriebsschaden liegt dann vor, wenn der Schaden aus dem Fahrzeug heraus entstanden ist. Bei einem Motorschaden ist dies zum Beispiel gegeben, wenn das Fahrzeug trotz bekanntem Ölmangel weitergeführt wird, so dass ein Motorschaden entsteht oder wenn ein normaler Verschleiß der Fahrzeugteile zu dem Schaden führt.

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Motorschaden als Unfallfolge

Von einem Unfallschaden spricht man, wenn ein Defekt durch unmittelbare mechanische Gewalt von außen herbeigeführt wird. Wird der Motor des PKW beispielsweise bei dem Aufprall eines Unfalls zerstört, ist der Motorschaden die direkte Folge des Unfalls.

Regulierung des Motorschaden durch die Vollkasko

Im Falle des Betriebsschadens wird die Vollkaskoversicherung für den entstandenen Motorschaden nicht eintreten. Im Gegensatz dazu wird bei dem Unfallschaden die Regulierung zu Gunsten des Versicherungsnehmers erfolgen. Die Gleichung ‘Motorschaden => Vollkasko springt ein’ geht demnach nur auf, wenn die Schadensursache zweifelsfrei und unmittelbar durch den Unfall entstanden ist. Unter www.unfallgutachten-berlin-brandenburg.de finden Unfallgeschädigte einen qualifizierten, unabhängigen und anerkannten Kfz-Sachverständigen.